Kommt es beim Versand Ihrer Gabionen doch einmal zu Beschädigungen, finden wir schnell eine Lösung für Sie. Diese Schritte sollten Sie bei der Anlieferung Ihrer Gabionen beachten >>>
Versand von Gabionen - Was kann da schon schief gehen?!
Wir sind gemeinsam mit unserem Spediteur stolz darauf, sagen zu können, dass wir gemessen am Volumen unserer Aufträge wenige Frachtschäden zu verzeichnenen haben und somit auch wenige Reklamationen bearbeiten müssen.
Aber sicherlich kommt dies immer mal wieder vor! Um Ihnen die bestellte und einwandfreie Ware gewährleisten zu können, sollten Sie deshalb bei der Anlieferung von Gabionen und Drahtwaren immer die nachfolgenden Schritte eihalten.
Schritt 1: Vermerke beachten
Schon in unseren E-Mails oder Rechnungen können Sie folgenden Vermerk entnehmen:
"Bei Anlieferung die Ware bitte sofort auf mögliche Transportschäden überprüfen und diese auf dem Frachtpapier/Übergabeschein des Spediteurs vermerken."
Von einer Abstellgenehmigung raten wir grundsätzlich ab, da hier keine Vermerke über mögliche Schäden vorhanden sind. Ohne Vermerk können wir keine Reklamationen annehmen.
Schritt 2: Der erste Blick bei der Anlieferung
Überprüfen Sie die Ware äußerlich auf Frachtschäden. Aber wie sieht das in der Praxis aus? Die Ware kommt mit dem LKW an und wird ausgeladen.
Nun empfiehlt es sich, einmal um die Palette herumzugehen, um die Sendung zu kontrollieren und auf Schäden zu prüfen. Häufige Schadstellen äußern sich wie auf folgenden Bildern dargestellt:
Schauen Sie bei der Anlieferung von Gabionengitter auch immer kurz "in die Tiefe der Palette". SIND SCHÄDEN SICHTBAR, muss abgewogen werden, ob man mit diesen Leben kann, da man die Materialien dringend benötigt und diese trotz kleiner Schönheitsfehler verwenden kann oder ob man weitere Wartezeiten für die einwandfreie Ware in Kauf nimmt und die Annahme verweigert.
AUF JEDEN FALL: FRACHTSCHÄDEN IMMER AUF DEN FRACHTPAPIEREN VERMERKEN, nur so können Reklamationen geltend gemacht werden.
Verlassen Sie sich niemals auf die Versprechen des Fahrers und unterschreiben blind auf dem Scanner! Nur mit einem Vermerk können wir belegen, dass der Schaden während der Fracht und nicht beim Empfänger erfolgte.
Schritt 3: Auspacken und Zählen der Ware
Sobald äußerlich auf den ersten Blick keine Frachtschäden festzustellen sind, können Sie die Ware auspacken und zählen. Auf der Rechnung/ dem Lieferschein finden Sie im unteren Teil eine Einzelteilauflistung Ihrer Ware.
Sollten Sie hierbei verdeckte Frachtschäden feststellen, wenden Sie sich bitte per Mail (info@gabionen24.de) mit Angabe der Rechnungsnummer, Angaben der beschädigten Warer (Anzahl und welcher Artikel) und Bildern an unsere Reklamationsabteilung. Wir werden uns danach bei Ihnen melden und alle weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.